Blick auf altes Schulhaus inkl. Turm

Gemeindever­sammlung

Die Stimmberechtigten treffen sich in der Regel zweimal pro Jahr an der Gemeindeversammlung: Im Juni, um die Rechnung des Vorjahres zu genehmigen und im Dezember um den Voranschlag und die Gemeindesteueranlage des kommenden Jahres zu beschliessen.

Nebst diesen Geschäften werden jeweils weitere Sachgeschäfte oder Wahlen traktandiert.

Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindepräsidenten oder vom Vize-Gemeindepräsidenten geleitet.

Aufgaben: Hauptsächlichste Befugnisse laut Art. 5 des OGR:

Die Versammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
c) die Jahresrechnung
d) soweit Fr. 150‘000 übersteigend:

  • neue Ausgaben,
  • von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte,
  • Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen,
  • Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • Finanzanlagen in Immobilien
  • die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe an Dritte
  • Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
  • Verzicht auf Einnahmen
  • Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
  • Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen

e) bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
f) die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, die Aufhebung, die Veränderung des Gebiets oder den Zusammenschluss von Gemeinden, wobei blosse Grenzbereinigungen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen.
g) Abgaben mittels Erlass von Reglementen

Die Versammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan.

Voraussetzungen: Stimmberechtigt sind handlungsfähige Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen.


Die Gemeindeversammlung findet im Mehrzweckgebäude Uttigen, Auweg 23, statt.

Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen findet am Mittwoch, 7. Juni 2023, Beginn um 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 statt.

Traktandenliste

1. Genehmigung Jahresrechnung 2022
2. Genehmigung Zonenplanänderungen, Umzonungen von Zonen für öffentliche Nutzungen
3. Aufhebung Reglement für die Gemeindeausgleichskasse vom 20. August 1984
4. Aufhebung Reglement für ausserordentliche Lagen vom 14. Juni 1989
5. Aufhebung Zivilschutzreglement vom 11. Dezember 1990
6. Verschiedenes / Orientierungen

Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen findet am Donnerstag, 7. Dezember 2023, Beginn um 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 statt.

Traktandenliste

1. Liegenschaft Alpenstrasse 16 (heutige Gemeindeverwaltung), Entwidmung und Überführung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen
2. Genehmigung Gesamtbudget 2024
3. Zustimmung zur Auflösung des Vertrags über den Zusammenschluss im Bereich Zivilschutz zwischen der Einwohnergemeinde Uttigen und der Einwohnergemeinde Uetendorf
4. Genehmigung Reglement Aufgabenübertragung im Bereich Zivilschutz (Anschluss an Einwohnergemeinde Steffisburg)
5. Verschiedenes / Orientierungen

Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen findet am Donnerstag, 6. Juni 2024, Beginn um 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 statt.

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