Die Stimmberechtigten treffen sich in der Regel zweimal pro Jahr an der Gemeindeversammlung: Im Juni, um die Rechnung des Vorjahres zu genehmigen und im Dezember um den Voranschlag des kommenden Jahres und die Gemeindesteueranlagen zu beschliessen. Nebst diesen Geschäften werden jeweils weitere Sachgeschäfte oder Wahlen traktandiert.
Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeindepräsidenten oder vom Vize-Gemeindepräsidenten geleitet.
| Aufgaben: | Hauptsächlichste Befugnisse laut Art. 14 und 15 des OGR: Die Versammlung beschliesst: - neue einmalige Ausgaben von mehr als Fr. 50'000.--
- neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 5'000.--
- den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- die Rechnung
- Reglemente
- in einen Gemeindeverband ein- oder auszutreten
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
- die Erhöhung von Stellenprozenten ab 50 % eines Vollamtes sowie den Besoldungsrahmen
Die Versammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan. |
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