Blick auf altes Schulhaus inkl. Turm

Sommeröffnungszeiten

Vom 6. Juli bis und mit 31. Juli 2026 gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Terminvereinbarung selbstverständlich weiterhin möglich.

Ab Montag, 3. August 2026 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Politik

Die Politik auf Gemeindeebene ist vielfältig und interessant. Es bestehen unterschiedlichste Kontakte, welche für das Zusammenleben und die Entwicklung einer zufriedenen Dorfgemeinschaft unerlässlich sind.

Gemeindeversammlung (Legislative)
Das höchste Organ ist die Gemeindeversammlung. Sie tagt in der Regel zweimal pro Jahr (Rechnung im Juni / Budget im Dezember). Der Gemeindepräsident / Gemeinderatspräsident wird im Majorz-Wahlverfahren an der Urne gewählt.

Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die ausführende Behörde. Die Gemeinderatssitzungen finden alle zwei Wochen am Dienstag Abend statt. Die 6 Mitglieder werden alle 4 Jahre nach dem Proporz-Wahlverfahren an der Urne gewählt, der Gemeinderatspräsident im Majorz-Wahlverfahren an der Urne.

Ihm obliegen insbesondere:

  • Die Vorbereitung aller Geschäfte mit Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung, sowie der Vollzug deren Beschlüsse.
  • Die unmittelbare Aufsicht über den Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Die Aufnahme von Darlehen, Anleihen und Krediten
  • Der abschliessende Beschluss gebundener Aufgaben
  • Die Eröffnung und Aufhebung von Kindergarten- und Schulklassen
  • Die Vertretung der Gemeinde in allen Rechtsstreitigkeiten
  • Das Vormundschaftswesen
  • Die Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
  • Einbürgerungen
  • Die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen
  • Die Anstellung des Gemeindepersonals und die Wahl von Funktionären

Kommissionen
Die Kommissionen unterstützen den Gemeinderat in seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie nehmen zugewiesene Aufgaben wahr und erarbeiten Grundlagen für Beschlüsse des Gemeinderates.

Spezialkommissionen
Nebst den Kommissionen werden bei Bedarf Spezialkommissionen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt.

Uttigen verfügt über kein Parlament, die Stimmberechtigten (Legislative) entscheiden an den Gemeindeversammlungen und an der Urne.

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