07.08.2025
Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Um- bzw. Einzonung Gebiet Hübeli
Der Gemeinderat Uttigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die ordentliche Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Änderung Zonenplan 1 Siedlung (Parzellen Nrn. 263, 850), Änderung Baureglement Art. 5, Erläuterungsbericht, Vorprüfungsbericht) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. August bis 15. September 2025 in der Gemeindeschreiberei Uttigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Uttigen einzureichen.
Uttigen, den 14. August 2025
Der Gemeinderat