Bahnhof Uttigen

Inkraftsetzung Änderung Wasserversorgungsverordnung und Abwasserentsorgungsverordnung

04.11.2025

Inkraftsetzung Änderung Wasserversorgungsverordnung und Abwasserentsorgungsverordnung

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Uttigen an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2025 die Änderung 1 der Wasserversorgungsverordnung und die Änderung 1 der Abwasserentsorgungsverordnung genehmigt hat. Beide Erlasse wurden durch den Gemeinderat gestützt auf Art. 37 des Wasserversorgungsreglements und Art. 26 Abs. 9 des Abwasserentsorgungsreglements genehmigt.

Die geänderten Verordnungen treten unter Vorbehalt allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Verordnungen können am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen oder über die Homepage der Gemeinde bezogen werden.

Hinweis: Ein Rechenbeispiel, wie sich die Gebühren für einen Musterhaushalt verändern, finden Sie während der Aktenauflage auf der Homepage der Gemeinde Uttigen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Information zur Gebührenanpassung per 1. Januar 2026

Wasserversorgungsverordnung Änderung 1

Abwasserentsorgungsverordnung Änderung 1

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