03.09.2025
Anordnung Urnenwahl vom 30. November 2025
Urnenwahl vom 30. November 2025
Nach Art. 4 des Organisationsreglements OgR der Einwohnergemeinde Uttigen sind zu wählen:
Im Majorz-Wahlsystem (Art.4 Abs. 1 Bst. b-d OgR):
• 6 Mitglieder des Gemeinderates
• 6 Mitglieder der Baukommission
• 6 Mitglieder der Schulkommission
Die Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre im letzten Quartal statt. Gestützt auf Art. 62 Abs. 4 des Organisationsreglements Uttigen vom 6. Juni 2024 (mit Änderung 1 vom 23. April 2025) gibt der Gemeinderat die bevorstehende Urnenwahl mindestens zwölf Wochen vor dem Wahltag (30. November 2025) im Thuner Amtsanzeiger bekannt.
Die Wahlvorschläge sind zehn Wochen vor dem Wahltag (bis Freitag, 19. September 2025, 17.00 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bestimmungen zu den Wahlvorschlägen finden sich in Art. 63 ff des Organisationsreglements.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge werden die Listen in ihrer endgültigen Form im Thuner Amtsanzeiger publiziert.
Uttigen, 4. September 2025
Der Gemeinderat