Bahnhof Uttigen

Waffenerwerbsscheine

Der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe ist Ihre Ansprechstelle für Bewilligungen, Bestätigungen und Meldungen zum Thema Waffen.

Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
3001
Postfach Bern
Tel. 031 638 60 60

Wichtiger Hinweis:
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahmebewilligung «klein» erworben werden:

  • zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
  • folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG):
    o Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen),
    o Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen)
  • halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG)
Informationen Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen