Nach kantonaler Vorschrift werden Schülerinnen und Schüler im 2. Kindergarten- und im 4. Primarschuljahr durch einen Arzt oder einer Ärztin untersucht. Diese Untersuchungen sind obligatorisch.
Den Eltern steht es frei, bei welchem Arzt oder Ärztin sie ihr Kind untersuchen lassen. Wer keine/n Haus- oder Kinderarzt/in hat, kann sich bei folgenden Arztpraxen anmelden:
Gemeinschaftspraxis Uetendorf, Dr. M. Rolli, Buchshaldenstrasse 2, 3661 Uetendorf, 033 34512 43
Kinderpraxis Uetendorf, Dr. C. und M. Lehmann, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf, 033 345 00 33