Niederlassungsausweis
Den Niederlassungsausweis erhalten Sie nach der Schriftenhinterlegung bei der Gemeinde (Anmeldung mit Heimatschein). Dieser Ausweis ist sorgfältig aufzubewahren und der Einwohnerkontrolle beim Rückzug der hinterlegten Ausweisschriften (Wegzug aus der Gemeinde) zurückzugeben.
Sofern Sie diesen verloren haben, können Sie hier einen neuen bestellen. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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