Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Gemeinde. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere: - Die Vorbereitung aller Geschäfte mit Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung, sowie der Vollzug deren Beschlüsse.
- Die unmittelbare Aufsicht über den Finanzhaushalt der Gemeinde
- Die Aufnahme von Darlehen, Anleihen und Krediten
- Der abschliessende Beschluss gebundener Aufgaben
- Die Eröffnung und Aufhebung von Kindergarten- und Schulklassen
- Die Vertretung der Gemeinde in allen Rechtsstreitigkeiten
- Das Vormundschaftswesen
- Die Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
- Einbürgerungen
- Die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen
- Die Anstellung des Gemeindepersonals und die Wahl von Funktionären
Personen |
Name |
Funktion |
Telefon |
Burkhard, Marcel | Gemeinderat, Ressort Finanzen | 033 345 45 43 |
Eggimann-Gerber, Karin | Gemeinderätin, Ressort Bildung | 078 812 95 39 |
Fischer, Beat J. | Gemeindepräsident | 033 655 65 65 |
Gafner, Philipp | Gemeinderat, Ressort Sicherheit | 033 345 20 23 |
Plüss-Meyer, Irene | Gemeinderätin, Ressort Gesundheit + Soziales | |
Reber, Andreas | Vize-Gemeindepräsident, Ressort Raumplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Agglomerationswesen | 033 345 10 37 |
Schertenleib, Markus | Gemeinderat, Ressort Bauwesen / Mitglied der Planungskommission | 079 356 14 86 |
|