Öffentliche Auflage - Anpasssung Gemeindebaureglement UttigenÖffentliche Auflage Anpassung Gemeindebaureglement Uttigen Umsetzung Verordnung Begriffe und Messweisen im Bauwesen Der Einwohnergemeinderat Uttigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Umsetzung «der Verordnung über die Harmonisierung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV (BSG 721.3)» im Gemeindebaureglement Uttigen zur öffentlichen Auflage. Der Gemeinderat macht zudem darauf aufmerksam, dass nebst den erforderlichen Änderungen hinsichtlich der BMBV auch noch weitere materielle Änderungen an den Vorschriften erfolgt sind. Änderungen am Zonenplan wurden nicht vorgenommen. Das geänderte Gemeindebaureglement liegt während 30 Tagen, vom 18. März 2021 bis 19. April 2021 in der Gemeindeverwaltung Uttigen öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen einzureichen. Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 18. März 2021
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