Ab 01.01.2021 Meldepflicht für Tombola und LottoMeldungen Tombolas und Lottos Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Meldefrist: 30 Tage vor dem Anlass: Nachfolgend weitere Informationen: Bewilligungen / Meldungen Checkliste und Anleitung zum Onlineformular Datum der Neuigkeit 16. Feb. 2021
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