Kehrichtentsorgung
Kehricht- und Sperrgutabfuhr Die Kehricht- und Sperrgutabfuhr erfolgt jeweils am Donnerstag ab ca. 13.00 Uhr Die AVAG-Kehrichtsäcke oder andere mit Gebührenmarken versehene Säcke können jeweils am Donnerstagmittag an die Strasse gestellt werden. Die Kehrichtsäcke/-marken und Sperrgutmarken können gekauft werden bei der Metzgerei Jakob und beim VOLG
Sperrgut Beispiele (Sperrgut ohne Altmetalle, Elektrogeräte, elektronische Geräte):
In Quartiercontainer gehören nur AVAG-Kehrichtsäcke oder Säcke mit Marken. Für Industrie- und Gewerbecontainer können Gebührenmarken auf der Gemeindeverwaltung Uttigen bezogen werden. Glas- und Weissblechsammelstelle und Batteriebehälter beim VOLG (diese Sammelstelle ist kein Abfalldepot!). Die Container stehen der Bevölkerung an Werktagen von 7.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Batterien können im dafür vorgesehenen Behälter eingeworfen werden. Öffnungszeiten Separatsammelstelle im Werkhof:
Übrige Materialien
Direktanlieferung in die Deponie Türliacher in Jaberg Es besteht die Möglichkeit, private Kleinanlieferungen selber nach Jaberg in die Deponie zu bringen (031 780 14 14) Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 07.30 - 11.45 und 13.15 - 17.00 Uhr, Samstag 10.00 - 12.00 Uhr weitere Informationen: www.avag.ch Die Grünabfuhren finden jeweils am Mittwoch ab 13.00 Uhr statt. Folgende Gebinde mit Handgriffen (max. 30 kg) dürfen verwendet werden: Container, Big Bag mit Handgriffen (bitte keine kleinen Gebinde wie Kessel und Körbe usw.). Säcke werden nicht geleert! Das Grünmaterial kann auch gebündelt werden (mit Schnur, max. 1,5 m lang, Durchmesser 30 cm). Zum Grünabfall gehört: Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Töpfe), Gartenabraum, Pflanzenreste aller Art. Bitte keine Küchenabfälle. Nach der Abfuhr Gebinde am gleichen Tag wegräumen und Standplatz reinigen. Abgabemengen, welche über das haushaltübliche Mass hinausgehen (z.B. gefällte Bäume oder Gartensanierungen), können nicht angenommen werden. Für die Entsorgung dieser Abgabemengen sind Sie selber zuständig.
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